AGB

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1.0 Allgemeines

1.1 Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als AGB benannt) gelten für sämtliche Angebote, Annahmeerklärungen, Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden nicht widersprechen oder die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen und gleichfalls für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

1.2 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehme(r)n, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2.0 Angebot, Bestellung, Preise, Zahlung,

2.1 Unsere Angebote, auch per Katalog und dergl., sind stets freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden.

2.2 Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Annahme.

2.3 Die Preise verstehen sich „ab Werk Grenderich“, zuzüglich Verpackung und der jeweils gültigen gesetzliche MwSt. Für die Preise sind unsere jeweiligen Preislisten zum Zeitpunkt unserer Annahme der Bestellung gültig. Bei Abrufaufträgen mit einer Laufzeit von länger als 3 Monaten gelten für Lieferungen ab dem 4. Monat die Preise der dann gültigen Preisliste. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

2.4 Zahlungen sind erst mit Eingang bei uns bzw. mit endgültiger Gutschrift auf unserem Bankkonto erfolgt; dies gilt auch in Bezug auf die Rechtzeitigkeit der Zahlung. Der Kaufpreis ist innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu entrichten. Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen der Schriftform.

2.5 Scheck- und Wechselzahlungen werden von uns nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert und nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung angenommen, dass sie diskontfähig sind. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sowie anfallende Steuern trägt der Besteller.

2.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist die offene Forderung mit 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Soweit erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann die uns obliegende Leistung verweigert werden, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. In diesem Fall kann von uns eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

2.7 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde darf eventuelle Ansprüche gegen uns nur mit schriftlicher Zustimmung von uns abtreten.

3.0 Lieferung, Gefahrübergang, Kosten

3.1 Lieferzeiten und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, soweit wir diese schriftlich bestätigt haben.

3.2 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Soweit wir keine anderweitige Anweisung erhalten, veranlassen wir den Versand im Namen und auf Rechnung des Kunden und nach unserem besten Wissen; die entsprechenden Kosten stellen wir dem Kunden in Rechnung.

3.3 Ist die Nichteinhaltung von Lieferzeiten/-terminen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse einschl. Streik/Aussperrung zurückzuführen, so tritt eine angemessene Verlängerung für die Lieferung ein. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Steht fest, dass eine Lieferung der bestellten Waren aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir sind gleichfalls zu Teillieferungen und deren Fakturierung in für den Kunden zumutbarem Umfang berechtigt.

3.4 Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, sofern wir die Verzögerung nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die in der nachstehenden Ziff. 6.0 dieser AGB aufgeführten Haftungsfällen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

4.0 Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Gegenstände der Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf besonders bezeichnete Forderungen Zahlungen leistet. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

4.2 Der Kunde ist berechtigt, diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder im Rahmen eines Werk-oder Werklieferungsvertrages zu verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung eines Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

4.3 Stellt der Kunde nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

5.0 Gewährleistung (Mängelhaftung)

Sofern die Ursache eines Mangels bereits bei Gefahrübergang vorlag, haften wir für Mängel nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:

5.1 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung ab Werk Grenderich. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels bei uns schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Anzeige, gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.

5.2 Unsere Waren sind Naturprodukte. Farbabweichungen gegenüber Mustern bzw. Katalog oder sonstigen Abbildungen sind natur- bzw. drucktechnisch bedingt und gelten daher nicht als Mangel. Mängelansprüche bestehen insofern nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Beschaffenheit der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß sowie bei Mängeln, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden entstehen (z.B. ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Behandlung, übermäßige Beanspruchung).

5.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes einschließlich Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung, Ersatz-lieferung oder zur Gutschrift berechtigt. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

5.4 Erfolgen Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung zu verlangen.

5.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere für andere Schäden als am Liefergegenstand selbst, gegenüber uns stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung nicht nach Maßgabe von Ziff. 6.0 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist.

6.0 Haftung

Etwaige Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern uns nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie für die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.0 Urheber- und sonstiger Rechtsschutz

Für die Beschaffenheit und die Gestaltung unserer Produkte aus eigener Herstellung behalten wir uns Urheber- und sonstige Rechte vor.

8.0 Datenverarbeitung

Im Rahmen der Geschäftsverbindung uns zukommende Daten werden wir entsprechend den datenschutzrechtlichen Regelungen bearbeiten bzw. speichern.

9.0 Erfüllungsort und Gerichtstand

9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile unser Geschäftssitz Obertshausen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Stand 07/2014